Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind den
vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer vorgeschlagenen
Auftragsbedingungen entnommen und finden im Geschäftsverkehr
mit Auftraggebern Verwendung sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen
dem Auftragnehmer Hildegard Strohmeyer-Eder (nachfolgend Übersetzer
genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
§ 2 Umfang des Übersetzungsauftrages
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausführung der Übersetzung.
§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber
dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig
dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossar des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
§ 4 Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf
Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe
des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der
Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
§ 6 Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über
alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung
fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der
Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen
kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung
seines vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten
Sätze als angemessen und üblich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
§ 9 Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten
nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur
dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich
erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz
für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
§ 10 Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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